Schwebendes Dauerverfahren - Der Streit um die Nutzung des Steimbker Kunstrasenplatzes schwelt weiter / Gericht hebt Landkreis-Anordnungen auf

Lange Zeit war am Sonntag vom Kunstrasenplatz des SV BE Steimbke kaum mehr zu vernehmen als das gesittete Klönen der rund 250 Fans und gelegentliche Pfiffe des Schiedsrichters. Ansonsten herrschte weitgehend Ruhe rund um das Landesliga-Fußballspiel der Brigittaner gegen den OSV Hannover (1:1): keine Musik vor dem Anpfiff oder in der Pause, keine Mannschaftsaufstellung, keine Torschützen. Was keinesfalls am Equipment lag: Der SV BE befolgt lediglich die Anordnung des Landkreises.

Hintergrund dieser Anordnung ist der nach wie vor schwelende Zwist zwischen dem Verein, der den Kunstrasenplatz benötigt, um seinen 16 Mannschaften einen adäquaten Spielbetrieb zu ermöglichen, und einem Nachbarn, der den Betrieb auf eben jenem Kunstrasenplatz aus Lärmgründen minimiert sehen möchte.

Seit über drei Jahren rollt auf dem Kunstrasenplatz der Ball und noch länger existiert der Streit um Intensität und Zeiten der Nutzung. Der Landkreis Nienburg schaltete sich schließlich ein und ordnete unter anderem eine deutliche Reduzierung der vom Verein gewünschten Nutzungszeiten an. Dagegen wehrte sich der Klub mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Hannover, „und das hat die wesentlichen Punkte außer Kraft gesetzt“, erklärt Peter Bartsch, der Vereinsvorsitzende.

Vorerst gekippt wurde somit die maximale Nutzungsdauer von 800 Stunden jährlich, ebenso die zeitliche Begrenzung an manchen Tagen (Trainingsende 19 Uhr) bis hin zu einem Ruhetag und ebenso die Deadline von 21 Uhr. „Die Einschränkungen waren für uns nicht darstellbar“, sagt Bartsch. „Vor 16 Uhr bekomme ich kaum einen Trainer und viele Kinder kommen von der Ganztagsschule erst nach 16 Uhr nach Hause. Gerade an unseren Hauptkampftagen von Dienstag bis Donnerstag hätten wir den Trainings- und Spielbetrieb nicht aufrechterhalten können.“

Aufrechterhalten wurden andere Anordnungen des Landkreises. Unter anderem die des Lärmschutzes: Lautsprecherdurchsagen auf dem Kunstrasenplatz sowie Musik und Tröten sind untersagt. „Wir schlucken erstmal diese Kröte, obwohl ein Lärmschutzgutachten gezeigt hat, dass man in der Nachbarschaft kaum etwas hört. Wir sind der einzige Verein in der Landesliga, der seine Zuschauer nicht über Lautsprecher begrüßen kann und die Mannschaftsaufstellungen und Tore nicht durchgibt.“

Das Verfahren zwischen Verein und Nachbar ist weiter schwebend. Das Verwaltungsgericht in Hannover hat alle Beteiligten – SV BE, Landkreis und Nachbar – angeboten, an einem Mediationsverfahren unter der Leitung eines Verwaltungsrichters zur Lösung des Konflikts teilzunehmen. „Wir sind dazu gern bereit“, sagt Bartsch. Bis nächste Woche müssen sich auch die beiden anderen Parteien erklären. Peter Bartsch: „Bisher haben wir versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, haben viele Angebote gemacht.“ Sollte es nicht zur Mediation kommen, wird der Verein aller Voraussicht nach vor ein ordentliches Gericht ziehen.

aus: "Die Harke", Ausgabe vom 29.11.2016